Der Unterstützungsfonds bezweckt, Künstlerinnen und Künstler oder ihre Hinterbliebenen bei unverschuldeter ökonomischer Notlage zu unterstützen.

Er wurde 1914 als Verein gegründet und 1978 in eine Stiftung umgewandelt. Das Stiftungskapital wird einerseits aus Abgaben von Künstlerinnen und Künstlern und andererseits aus Legaten und Spenden verschiedener Institutionen und Privatpersonen geäufnet. Ein Teil dieser Einnahmen wird jährlich an die Stiftung Taggeldkasse für bildende KünstlerInnen überwiesen; die restlichen Beiträge werden aufgrund der eingereichten Gesuche an Künstlerinnen und Künstler in finanzieller Notlage ausgerichtet.

Leistungen werden Künstlerinnen und Künstlern gewährt, die Mitglied sind beim Berufsverband visuelle Kunst (Visarte), bei der Schweizerischen Gesellschaft Bildender Künstlerinnen (SGBK), beim Schweizerischen Kunstverein (SKV) oder bei der öffentlichen Kunstsammlung der Stadt Basel. Das Formular für Unterstützungsanträge muss direkt beim Unterstützungsfonds bestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Die Abgabe wird geschuldet bei Ankäufen und Bestellungen durch:
(Siehe auch Reglement des Unterstützungsfonds Punkt 3, Art. 6)

    1. Öffentlich-Rechtliche Anstalten
      z.B. Museen, Kantonsspitäler, Hochschulen etc.
    2. Öffentlich-Rechtliche Körperschaften
      z.B. Kirchgemeinden oder politische Gemeinden

 

Abgabepflichtig sind alle bildenden Künstlerinnen und Künstler, die einer der oben genannten Organisationen oder einer ihrer Sektionen angehören. Die Abgabe beträgt:

  • 1% der Ausführungssumme bei Auftragswerken (Kunst und Bau / Kunst im öffentlichen Raum) und
  • 2% des angegebenen Verkaufspreises auf allen übrigen Werken der visuellen Kunst.

Weitere Details sind aus dem Reglement des Unterstützungsfonds ersichtlich. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler.

www.uf-tgk.ch
Reglement Unterstützungsfonds (PDF)  Erläuterungen dazu.
Wegleitung für Versicherte (PDF)
Geschäftsberichte
QR-Code Einzahlungsschein für Überweisungen an den Unterstützungsfonds.

Für Online Überweisungen:
IBAN CH96 0900 0000 8000 4597 9
BIC POFICHBEXXX

Kontaktadresse
Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler
Diane Marty
General-Guisan-Quai 40
Postfach 2831
8022 Zürich
T 043 284 36 99
uf-tgk@swisslife.ch

 

Edition Unterstützungsfonds
In der 2018 erschienenen Ausgabe des öffentlichen Jahresberichts des Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler wird erstmals eine exklusive Edition in limitierter Auflage von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern angeboten. Der Erlös aus den Verkäufen geht vollumfänglich an den Fonds und wird somit für die Hilfe notleidender Künstlerinnen und Künstler eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.