Kulturförderungs-
kommission – Expert:in Bildende Kunst
Rubrik: Anderes
Anmeldeschluss: 16. Februar 2025
Die Fachstelle Kultur in der Direktion der Justiz und des Innern ist für die Förderung der Kultur im Kanton Zürich zuständig. Sie fördert das zeitgenössische Kulturschaffen in verschiedenen Sparten, unterstützt Projekte und Institutionen, vergibt Preise und Auszeichnungen und unterstützt Gemeinden bei ihren Kulturprogrammen. Mit diesen Tätigkeiten leistet die Fachstelle Kultur einen Beitrag zu einem vielfältigen kulturellen Leben im Kanton Zürich.
Die Fachstelle Kultur stützt ihre Fördertätigkeit auf die Empfehlungen der kantonalen Kulturförderungskommission; dies betrifft die Entwicklung der Förderstrategie und insbesondere die Beurteilung von Gesuchen. Die Kommission wird vom Regierungsrat gewählt und arbeitet in Fachgruppen.
Für die vierköpfige Fachgruppe Bildende Kunst suchen wir ab April 2025 oder nach Vereinbarung ein neues Mitglied (Amtszeit 4 Jahre).
Ihre Aufgaben
- Sie beurteilen Fördergesuche in der Sparte Bildende Kunst und in gewissen spartenübergreifenden Förderinstrumenten.
- Sie unterstützen die Bereichsverantwortliche bei Ankäufen für die Kunstsammlung des Kantons Zürich.
- Sie beraten die Bereichsverantwortliche bei der Weiterentwicklung der Förderpraxis in der Bildenden Kunst.
- Sie vertreten die Fachstelle Kultur in Kunst-und-Bau-Projekten des Hochbauamts des Kantons Zürich.
- Als Mitglied der kantonalen Kulturförderungskommission nehmen Sie jährlich an drei Sitzungen der gesamten Kommission teil und nominieren Kandidat:innen für kantonale Auszeichnungen.
Sie bringen mit
- Berufliche Expertise in der Bildenden Kunst: Erfahrungen im institutionellen, musealen Kontext und/oder in kuratorischer und vermittelnder Tätigkeit sind von Vorteil.
- Kenntnis der Kunstszene im Kanton Zürich
- Breites Kunstverständnis, Offenheit gegenüber unterschiedlichen Ausrichtungen
- Erfahrungen/Interesse im Bereich Diversität, Teilhabe und Nachhaltigkeit
- Bereitschaft, das Zürcher Kunstschaffen aktiv zu beobachten und mitzugestalten
Diversität und fachliche Vielfalt
Kulturförderung profitiert von der Vielfalt von Erfahrungen und Perspektiven. Wir ermutigen deshalb insbesondere Personen mit Diversitätskompetenzen zur Bewerbung.
Aufwand
Über das ganze Jahr hinweg müssen 350 bis 400 Gesuche beurteilt werden, wobei der grösste Aufwand für die Vergabe der Werkbeiträge im Zeitraum April und Mai anfällt. Jährlich finden rund 6 ordentliche Sitzungen und 8 Ankaufsrundgänge statt. Möglich ist zudem die Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Das regelmässige Visionieren von Ausstellungen und Veranstaltungen in Stadt und Kanton Zürich inkl. dem Verfassen von kurzen Berichten wird vorausgesetzt.
Einschränkungen Die Mitglieder der Kulturförderungskommission dürfen während der Amtszeit keine eigenen Gesuche bei der Fachstelle einreichen und keine massgeblichen Funktionen in Projekten wahrnehmen, für die ein Gesuch bei der Fachstelle gestellt wurde.
Wir bieten
eine vielseitige, anspruchsvolle und richtungsweisende Kommissionstätigkeit in einem lebendigen kulturellen und politischen Umfeld, für eine Amtszeit von 4 Jahren. Die Zusammenarbeit der Fachgruppe zeichnet sich durch konstruktive Diskussionen aus, anhand derer fundierte Förderentscheide gefällt werden. Gegenseitiges Vertrauen in die individuellen Einschätzungen und ein respektvoller Umgang sind uns wichtig.
Die Kommissionstätigkeit wird gemäss den kantonalen Richtlinien für Kommissionen entschädigt.
Weitere Informationen zur Fachstelle Kultur finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.kultur.zh.ch
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Duscha Kistler, Bereichsleiterin Bildende Kunst, 043 259 25 20 (Anwesenheit Montag bis Donnerstag, Ferienabwesenheit 10. bis 16. Februar).
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und kurzem Motivationsschreiben bis zum 16. Februar 2025 an: duscha.kistler@ji.zh.ch