Berufsbild – Der «Beruf Künstler*in» ist keine geschützte Berufsbezeichnung, deswegen aber nicht schutzlos. Er ist eng an qualitative Fragestellungen und Lebenshaltungen geknüpft. Unabhängig davon, ob über einen formalen Bildungsweg oder eine autodidaktische Auseinandersetzung: letztlich definieren Künstler*innen die Ansprüche an ihren Beruf und dessen Ausübung selbst.

Ausbildung – Heute haben die visuellen Künstler*innen in der Regel ein (Fach-)Hochschulstudium absolviert, haben also ein mehrjähriges Studium hinter sich. Trotz dieser professionellen Ausbildung werden sie aufgrund ihrer tiefen Einkommen häufig als Personen mit einem schönen Hobby angesehen.

Berufsstatus – Viele visuelle Künstler*innen sind ganz oder teilweise selbständig erwerbend. Die kantonalen Steuerbehörden akzeptieren sie jedoch häufig nicht als Selbständigerwerbende, weil der Einkommensanteil aus der Kunst zu klein ist. Oft wird das Einkommen aus der Kunst ergänzt durch Teilzeitarbeit in anderen Branchen. Da der Hauptfokus auf der Kunst liegt, handelt es sich dabei nur selten um überdurchschnittlich gut bezahlte Jobs.

 

Wie werden Einnahmen generiert:

Tiefe Einkommen, hohe Wirkung – Alle profitieren von der Kunst, denn ihre Inhalte und Manifestationen entwickeln Gesellschaft und Kultur weiter. Die Gesellschaft eignet sich auf diesem Weg Identität an und bestätigt dadurch, dass Kunst und der Beruf Künstler*in einen Stellenwert haben. In der kleinen Schweiz ist der Künstlerberuf wirtschaftlich jedoch selten lukrativ. Die allermeisten Künstler*innen leben mit Einkommen am Existenzminimum oder im untersten Mittelstand.

Erfolg = Reichtum? – Visuelle Künstler*innen verbringen in der Regel viel Zeit mit der Arbeit im Atelier, mit der Entwicklung und Realisierung von Werken. Der künstlerische Prozess ist ein beständig suchender, forschend ringender und fragender. In diesen kreativen Phasen werden sie für ihre Arbeit nicht bezahlt. Selbst für die Konzipierung und Planung von Ausstellungen in Museen, in denen sie ihr Schaffen einem grossen Publikum präsentieren können, bekommen sie meistens kein Honorar.

Einnahmen hängen an Verkäufen und Aufträgen – Das heutige Kunstsystem geht immer noch hauptsächlich von einem Verdienst durch Werkverkäufe aus – obwohl der Kunstmarkt in den letzten Jahren abgesehen vom höchsten Preissegment geradezu verfallen ist – oder durch Auftragsarbeiten wie Kunst und Bau. Seltener bekommen Künstler*innen ein Honorar für Ausstellungen, Installationen oder interaktive Kunstprojekte. Die meisten von ihnen sind davon abhängig, dass interessierte Sammler und Kuratorinnen ihr Atelier besuchen, Galerien sie an grossen Kunstmessen vertreten, sie Wettbewerbe für Kunst und Bau gewinnen oder andere Auftragsarbeiten ausführen dürfen.

 

Nötige Arbeiten und Kosten, damit es zu Einnahmen kommt:

Atelier und Lager – Visuelle Künstler*innen brauchen für ihre kreative Arbeit und die Realisierung ihrer Werke ein Atelier, einen Ort, an dem sie erstens die nötige Ruhe und Konzentration haben, zweitens je nach Arbeitsweise das nötige Material, Werkzeug, Maschinen und den entsprechenden Platz zur Verfügung haben. Je nach Arbeitsweise müssen Kunstwerke auch gelagert werden können. Dafür braucht es ebenfalls den nötigen Platz. Atelier wie Lager bringen erhebliche Kosten wie Miete, Materialkosten, Versicherungen etc. mit sich.

Kommunikation – Um einem Publikum präsent zu sein, sind entsprechende Kommunikationsmittel wie eine stets aktuelle Website, Newsletter, Social Media sowie persönliche Kontakte zu Kunstinstitutionen, Ausstellungsorte, Kurator*innen etc. unabdingbar.

Administration – Auch künstlerische Arbeit ist mit Administration verbunden. Für grössere Projekte müssen bei Kulturförderstellen teilweise aufwändige Gesuche gestellt werden. Wettbewerbsteilnahmen bedeuten ebenfalls häufig einen grossen administrativen Aufwand. Dazu kommen die Beantwortung von Anfragen, die Meldung von Urheberrechtsentschädigungen, Buchhaltung und Steuererklärungen etc.

Honorarrechner – Mithilfe des von Visarte, dem Berufsverband der visuellen Künstler*innen, entwickelten Honorarrechners kann aufgrund der Arbeitszeit sowohl für die Kunst wie auch für die administrativen und kommunikativen Begleitarbeiten sowie der entsprechenden Kosten das zum Überleben nötige Einkommen berechnet werden.

Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz – Visarte Schweiz ist die Nachfolgeorganisation der seit 1866 tätigen GSMBA (Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten) und wurde 2001 gegründet. Visarte Schweiz umfasst 19 regionale Gruppen und zählt rund 3’000 Mitglieder. Davon sind 2’540 Aktivmitglieder. Visarte vertritt auf politischer und gesellschaftlicher Ebene die Interessen der professionellen visuellen Künstler*innen; Aktivmitglied werden können auch Architekt*innen und freie Kurator*innen.

Zürich, 14. April 2020 / Visarte – Berufsverband visuelle Schweiz

 

Bitte weisen Sie die kantonalen Ausgleichskassen auf dieses Merkblatt hin, das wir eigens für diese Anwendung erstellt haben: Visuelle Kunst – Was ist das für ein Beruf? (PDF)