Deutschland gehört zum Zollgebiet der EU, die Schweiz nicht: Transporte von Deutschland in die Schweiz und umgekehrt sind Transporte zwischen zwei Zollgebieten und damit sind sie an Zollvorschriften gebunden. Transportierte Kunstwerke und Gegenstände müssen durch die Zollstellen abgefertigt und zur Einfuhr oder zur vorübergehenden Verwendung im anderen Land angemeldet werden.

Die folgenden Ausführungen unterscheiden zwischen Einfuhren in die Schweiz bzw. nach Deutschland (bspw. bei Verkäufen von Kunstwerken) und der vorübergehenden Verwendungen (bspw. zu Ausstellungszwecken). In diesem Dokument werden die verschiedenen Verfahren gegenüber den Zollbehörden Schritt für Schritt erläutert, ebenso wie wesentliche Begriffe im Zollrecht.

Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und dienen der Orientierung bzgl. der Zollverfahren. Sie sind nicht rechtsverbindlich und können keine professionelle Beratung durch den Zoll, Steuerberater:innen oder andere Behörden ersetzen. (Stand: Oktober 2025)

Die Checkliste wurde gemeinsam von Visarte Schweiz, der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste und touring artists erstellt.

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