Die Forbergstiftung unterstützt professionelle Kulturschaffende, die in eine akute persönliche Notlage geraten sind. Zur Überbrückung der Notlage kann sie finanzielle Beiträge sprechen. In Ergänzung dazu stellt die Forbergstiftung Künstlerinnen und Künstlern auch ein Beratungsangebot zur Verfügung. Es bietet die Möglichkeit, schwierige Situationen im persönlichen Gespräch mit einer Fachperson zu erörtern und gemeinsam langfristige Lösungen zu erarbeiten.
Voraussetzungen für ein Gesuch: akute persönliche und finanzielle Notlage (z.B. verursacht durch Krankheit oder Unfall); langjährige künstlerische Tätigkeit als Urheber (aller Kunstsparten); Alter mind. 40 Jahre; Beziehung zur Schweiz (Wohnsitz oder Bürgerrecht).
Ausgeschlossen sind: Werkbeiträge; Projekt- und Promotionsbeiträge; Werkaufenthalte; Ausstellungsbeiträge; Druckkostenbeiträge; Beiträge an Musik- und Arbeitsinstrumente; Aus- oder Weiterbildungsbeiträge; Schuldensanierungen; langfristige Beiträge an Lebensunterhalt.
Die Gesuche mit Beschreibung der Notsituation und der finanziellen Lage, begleitet vom ausgefüllten Gesuchsformular und einer Biografie, können jederzeit schriftlich eingereicht werden an: Forbergstiftung, Postfach 2361, 3001 Bern. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Bitte keine Gesuche per Mail einreichen.
Das Gesuchsformular und zusätzliche Informationen zur Stiftung sind erhältlich unter www.forbergstiftung.org.