Der Fonds bezweckt die Unterstützung professioneller Kulturschaffender in sozialen Notlagen, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft der Betroffenen.

Für eine Nothilfe kommen ausschliesslich Einzelpersonen in Frage – die Unterstützung bereits bestehender Einrichtungen ist nicht Zweck dieses Fonds. Diese haben jedoch die Möglichkeit, für Personen, die sie nicht oder nicht genügend berücksichtigen können, Aufstockungs- und Ergänzungsgesuche zu stellen. Suisseculture Sociale soll bestehende Einrichtungen ergänzen oder ersetzen. Dies bedeutet, dass Beiträge nur dann entrichtet werden können, wenn trotz entsprechenden Bemühungen keine anderen oder nur ungenügende Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden konnten. Suisseculture Sociale behält sich vor, den entsprechenden Nachweis zu verlangen. Voraussetzung ist eine soziale Notlage der Betroffenen – es können deshalb keine Gesuche um Werkförderung, Ausbildungsbeiträge, Beiträge an Infrastrukturkosten etc. berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen von Suisseculture Sociale.

Gesuche können entweder von den bedürftigen Personen oder von deren Verbänden eingereicht werden. Aktivmitglieder von Visarte Schweiz können ihr Gesuch zur Prüfung und Weiterleitung an die Geschäftsstelle von Visarte Schweiz richten.
Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Höhe und Begründung des gewünschten Betrages
  • Kurze Umschreibung der Notlage
  • Angaben über Verbandsmitgliedschaft der Betroffenen
  • Auflistung der bereits angefragten Unterstützungsinstitutionen

Gesuche sind ausschliesslich schriftlich einzureichen an:
Suisseculture Sociale
Postfach
8031 Zürich
info@suisseculturesociale.ch

Mehr Informationen und Erhebungsformular unter: www.suisseculturesociale.ch/gesuche