Seit dem 1. Januar 2006 werden alle Künstlerinnen und Künstler, deren Werke im EU Raum an Auktionen und an Kunstmessen weiterverkauft werden, dank dem Folgerecht (droit de suite) am Gewinn beteiligt. Sie können so an der Wertsteigerung wenigstens geringfügig teilhaben und vom wirtschaftlichen Erfolg ihres Oeuvres profitieren. Alle Künstlerinnen und Künstler? Nein, die Schweiz anerkennt das Folgerecht bis heute nicht.

Schweizer Künstlerinnen und Künstler gehen nicht nur in der Schweiz leer aus, sondern auch im EU Gebiet, da das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip angewandt wird. Genau so wenig erhalten europäische Kunstschaffende einen Beitrag an die Wertsteigerung ihres Werks, wenn es in der Schweiz verkauft wird. Die Forderung von Visarte Schweiz ist klar: das Folgerecht soll im Schweizer Gesetz verankert werden. Damit werden Schweizer Urheberinnen und Urheber ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt.

Visarte hat in Ihrer Stellungnahme zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) im März 2016 erneut die Aufnahme des Folgerechts gefordert:
Auszug zum Folgerecht in der Stellungnahme zum URG (PDF)

Am 5. Oktober 2013 verabschiedet die International Association of Art Europe (AIAP/IAA Europe) folgende Resolution an die Mitglieder des National- und Ständerats:
Resolution zum Folgerecht (PDF)

Radiosendung zum Folgerecht und 150 Jahre Jubiläum
Der Beitrag startet ab Minute 10’57“

 

Vorstösse Folgerecht

13.05.2016
Bundesrat gegen Folgerecht für Künstlerinnen und Künstler – Parlament soll den Ball aufnehmen

Der Bundesrat lehnt in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.4083 Luginbühl vom 05.12.2013 «Erlös für Schweizer Künstlerinnen und Künstler» die Einführung des Folgerechts in der Schweiz ab. Visarte, der Berufsverband der visuellen Künstler in der Schweiz, ist enttäuscht, wie der Bundesrat damit dem Druck des Kunstmarkts nachgibt. Visarte ruft das Parlament auf, das Folgerecht bei der anstehenden Revision des Urheberrechtes zu verankern.

Medienmitteilung vom 13.05.2016 (PDF)

11.12.2015
Folgerecht: Für Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz

Der Entwurf zur Revision des Urheberrechts benötigt Ergänzungen: Das europaweit geltende Folgerecht soll auch in der Schweiz eingeführt werden. Es ist ein international festgeschriebenes Recht, das in der «Berner Übereinkunft» (RBUe) und in der EU-Richtlinie verankert ist. Es ist für Künstlerinnen und Künstler und für den Schweizer Kunstmarkt zentral.

Medienmitteilung vom 11.12.2015 (PDF)

19.03.2014
Einführung des Folgerechts in der Schweiz: Einen Schritt vorwärts

Der Ständerat begrüsst einen Vorstoss zur Einführung des Folgerechts zugunsten von Künstlerinnen und Künstlern. In einem Bericht wird der Bundesrat nun darlegen, wie das Folgerecht im Urhebergesetz verankert und in der Schweiz umgesetzt werden kann.

Medienmitteilung vom 19.03.2014 (PDF)

09.12.2013
Visarte fordert das Folgerecht!

Visarte und zahlreiche bildende Künstlerinnen und Künstler setzen sich in Parlament und Öffentlichkeit dafür ein, dass Schweizer Kunstschaffende nicht länger leer ausgehen, wenn ihre Werke nach dem Erstverkauf weiterverkauft werden. Sie haben ein Recht auf einen prozentualen Anteil des Gewinns, der bei Wiederverkäufen erzielt wird – so wie es in der gesamten EU der Fall ist.

Der europäische Künstlerverband (International Association of Art, IAA Europe) hat dazu im Oktober 2013 eine Resolution zu Handen des Parlamentes, der Regierung und der Behörden in der Schweiz verabschiedet. Herr Ständerat Werner Luginbühl fordert den Bundesrat auf (Postulat), in einem Bericht darzulegen, wie sich das Folgerecht in der Schweiz einführen und umsetzen lässt.

Broschüre Folgerecht (PDF) und die entsprechende Medienmitteilung vom 09.12.2013 (PDF) stehen für den Download zur Verfügung.

 

Aktivitäten Folgerecht

Podiumsdiskussion am 22. Oktober 2016 in der Kunsthalle Bern

Medienmitteilung (PDF)

Rückwärtsgehen um vorwärts zu schauen: Visarte, der Berufsverband visueller Künstlerinnen und Künstler, feiert 150 Jahre!

In Bern findet zum Jubiläum eine Kunstmanifestation auf dem Bundesplatz statt, die sich mit einer rückwärtsgewandten Performance der Blickänderung verpflichtet:

Das Rückwärtsgehen ist ein Gehen, ohne dabei das Ziel zu sehen, und es ist sehr kurzweilig. Rückwärtsgehen schärft die Sinne und fordert Mut, Achtsamkeit und Vertrauen, baut Ängste ab und fördert den Gemeinsinn, denn vom Umfeld wird Teilhabe verlangt. Rückwärtsgehen fördert den aufrechten Gang, stärkt die Wirbelsäule, schont die Knie («Ich denke sowieso mit dem Knie!», J. Beuys), macht das Vorwärtsgehen schneller und bringt den Geist auf Trab.
(Quelle: div. Internet (Stichwort: Retrorunning, Retro Walking)

Samstag, 22. Oktober 2016, ab 15 Uhr auf dem Bundesplatz

Redner:
Alexander Tschäppät, Stadtpräsident Bern
Josef Felix Müller, Präsident Visarte Schweiz
Hans-Ulrich Glarner, Vorsteher Amt für Kultur Kanton Bern
Patrick Gosatti, Pro Helvetia, visuelle Künste

Rückwärtsmarsch zur Kunsthalle, Apéro

17.30 Uhr in der Kunsthalle Bern
Podiumsdiskussion zum Thema «Folgerecht»

Es diskutieren:
Josef Felix Müller, Präsident Visarte Schweiz
Dr. Mark Reutter, Rechtsanwalt
Bernhard Bischoff, Director Galerie Bernhard Bischoff & Partner
Moderation: Ewa Hess, Kulturjournalistin

 

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Medienmitteilung

Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
Suisseculture – Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden

«Ein Stück vom Kuchen – für alle Künstlerinnen und Künstler»
Swiss Art Awards: Kunstaktion zu Gunsten des Folgerechts in der Schweiz

Künstlerinnen und Künstler sollen nicht länger leer ausgehen, wenn ihre Werke zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Anlässlich der Verleihung der Swiss Art Awards inszenierte der Berner Künstler Heinrich Gartentor, früherer Präsident von Visarte und in der Sparte Kunstvermittlung für den Swiss Art Award nominiert, mit Künstlerinnen und Künstlern eine Kunstaktion («Wir wollen ein Stück vom Kuchen»), um auf die Lücke in der Gesetzgebung hinzuweisen. Das in Europa geltende, aber in der Schweiz nie umgesetzte «Folgerecht*» soll ins Urheberrechtsgesetz eingeführt werden. Bundesrat und Ständerat haben einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt.

Noch erhalten Schweizer Künstler nichts, wenn ihre Kunstwerke zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Doch nun kommt auch in der Schweiz einiges in Bewegung: Bundesrat und Ständerat haben einem entsprechenden Postulat von Ständerat Werner Luginbühl und Mitunterzeichnenden aus allen Parteien zugestimmt. Demnächst wird der Bundesrat in einem Bericht Stellung nehmen. Visarte startete 2013 ein Aktionsprogramm zugunsten der Einführung des Folgerechts.

Ein Stück Folgerechts-Kuchen für alle Künstlerinnen und Künstler
Anlässlich der Verleihung der Swiss Art Awards in Basel verdeutlichte der Berner Künstler Heinrich Gartentor, bis Mai 2014 Präsident von Visarte, dass Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz einen Anteil zugut haben, wenn ihre Werke im Kunsthandel weiterverkauft werden. Gartentor transportierte auf der Ladefläche seines Velotransporters am Montagabend, 16. Juni, eine grosse, frischgebackene Torte mitten ins Gelände auf dem Messeplatz 4, rechtzeitig zur Eröffnung der Swiss Art Awards. Verziert war der Kuchen mit dem Schriftzug «Wir wollen ein Stück vom Kuchen. Folgerecht für Alle!». Gartentor verteilte allen Künstlerinnen und Künstlern reichlich vom Kuchen. Zum Kuchenstück gehört auch die Broschüre von Visarte, die das Folgerecht erläutert, und in der zahlreiche Schweizer Künstlerinnen und Künstler zu Wort kommen.

Josef Felix Müller, neu gewählter Präsident von Visarte bekräftigt die Forderung: «Das jährliche Zusammenkommen der internationalen wie der Schweizer Kunstszene in Basel ist eine gute Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass der Kuchen heute nicht gerecht aufgeteilt wird. Es ist stossend, dass die Schweiz beim Folgerecht immer noch abseits steht. Wir Künstler arbeiten Hand in Hand mit der Politik, um dieser alten Forderung nun zum Durchbruch zu verhelfen.»

Die Schweiz steht international abseits
Europaweit setzen sich Künstlerinnen und Künstler dafür ein, dass Schweizer Künstler ebenfalls für Wiederverkäufe entschädigt werden. Der europäische Künstlerverband International Association of Art (IAA) Europe (www.iaa-europe.eu) hat dazu im November 2013 eine Resolution verabschiedet. Die IAA forderte die Schweizer Behörden und das Parlament auf, das Folgerecht schnellstmöglich im Schweizer Urheberrecht zu verankern.

Seit 1971 ist das Recht in der – von der Schweiz ratifizierten – «Berner Übereinkunft» (RBUe) verankert. 2001 wurde die EU-Folgerechts-Richtlinie verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Folgerecht für alle Berechtigten im gesamten EU-Raum. Das Fürstentum Liechtenstein hat das Folgerecht 2006 eingeführt. Die Schweiz verzichtete 1992 bei der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes auf die Einführung des Rechts; man befürchtete negative Auswirkungen für den Kunsthandel. In keinem Land jedoch führte das Folgerecht zu Abwanderungen im Kunsthandel.

Medienmitteilung als PDF
Die Aktion auf youtube: http://youtu.be/IsRy1IG1ujU

 

Impressionen der Performance
«Ein Stück vom Kuchen – für alle Künstlerinnen und Künstler»
Fotos: Alexander Egger