Covid-Nothilfe endet per Ende 2022.
Medienmitteilung von Suisseculture Sociale vom 17. Oktober 2022

Am 17. Juni 2022 ging die Sommersession zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Hier finden Sie die Medienmitteilung von der Taskforce Culture.

Ab dem 17. Februar 2022, kann kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung geltend gemacht werden. Im Veranstaltungsbereich bestehen noch Ausnahmen. Die Covid-Nothilfe via Suisseculture Sociale bis Ende bleibt aber bis 2022 bestehen. Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundesrats. 

Zürich, 9. Februar 2022. – Seit dem 21. März 2020 richtet der Verein Suisseculture Sociale im Auftrag des Bundes die Covid-Nothilfe für professionelle Kulturschaffende aus. Nun haben haben Bundesrat und Parlament die Covid-Nothilfe via Suisseculture Sociale bis Ende 2022 verlängert. Hier finden Sie die Medienmitteilung von Suisseculture Sociale.

Soll jetzt ab dem 2. Februar 2022 alles bald wieder normal werden? Feststeht, dass dem Kultursektor ein langer Weg zurück in die Normalität bevorsteht. Auch wenn sich die allgemeine epidemiologische Lage günstig zu entwickeln scheint und die meisten Massnahmen in den nächsten Wochen wegfallen könnten: Die Schweizer wie auch die internationale Kulturbranche muss sich noch auf einiges einstellen. Es braucht einen “Kultur-Restart” mit vereinten Kräften! Hier finden Sie die Medienmitteilungen der
Taskforce Culture.

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung bis Ende 2022 verlängert. Diese sieht vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet. Hier finden Sie die Medienmitteilung der Suisseculture Sociale, Informationen zur Verlängerung der Massnahmen, die Kulturverordnung des Bundes, sowie unsere Empfehlungen für den Antrag um Erwerbsersatz.

Am 28. November 2021 hat das Volk ein zweites deutliches Ja zum Covid-19-Gesetz verabschiedet, damit wurde auch die 3G-Strategie des Bundes und das Covid-Zertifikat gutgeheissen. Das Zertifikat ermöglicht die Durchführung und den Besuch von kulturellen Veranstaltungen in grösstmöglicher Sicherheit. Hier finden Sie die Medienmitteilung der Taskforce Culture.

Am 8. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht auch im Kulturbereich auszudehnen. Diese ist derzeit befristet bis zum 24. Januar 2022. Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundes und der Taskforce Culture.

Am 31. März 2021 hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Visarte arbeitet in der Taskforce Culture mit und ist im engen Austausch mit Suisseculture und Suisseculture Sociale. Wir informieren laufend über die aktuellsten Ereignisse zum Thema via Newsletter und im Newsticker

Einen Animationsfilm von Suisseculture zur Erklärung der Covid-Massnahmen finden Sie hier: Erklärfilm Unterstützungsmassnahmen (VOL 2)
VOL 1 vom Stand im Juni 2020 finden Sie im Archiv.

 

Wichtige Links

Massnahmenverlängerung zur Unterstützung des Kultursektors

BAG Coronavirus Zertifikatspflicht 2021

BAG Coronavirus Impfstrategie 2021

Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Covid-19-Gesetz (SR 818.102)

Covid-19-Kulturverordnung (Erläuterung zur Verordnung PDF)

Newsletter Bundesamt für Kultur BAK

Website Suisseculture

Website Suisseculture Sociale

 

Dokumente für Kunstschaffende

Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2020 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen. Hier geht es zum Merkblatt von Suisseculture Sociale:

Merkblatt: Steuern und Covid-19-Unterstützungsmassnahmen (PDF)

Suisseculture hat einen Brief für Kulturschaffende erstellt, den sie verwenden können, wenn sie bei einem Kulturunternehmen darauf hinweisen wollen, dass Gagen und Honorare bei der Ausfallentschädigung und den Transformationsprojekten einberechnet werden.

Brief für Kulturschaffende (PDF)

Bitte weisen Sie die kantonalen Ausgleichskassen auf das folgende Merkblatt hin, das wir eigens für diese Anwendung erstellt haben.

Merkblatt: Visuelle Kunst – Was ist das für ein Beruf? (PDF)

Im Kultursektor herrscht häufig Verwirrung über die verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit. Wer ist selbstständig erwerbend, wer freischaffend, wer ist ein Freelancer und wer ein*e freie*r Mitarbeiter*in? Suisseculture Sociale hat die wichtigsten Informationen hierzu im Merkblatt «Selbstständig erwerbend oder freischaffend?» zusammengestellt.

Merkblatt: Selbstständig erwerbend oder freischaffend? (Langversion) (PDF)
Merkblatt: Selbstständig erwerbend oder freischaffend? (Kurzversion) (PDF)

 

Talk zur Kulturförderung in der aktuellen Krise

Im Rahmen des Alternativprogramms der Swiss Design Awards 2020 trafen sich am 18. September 2020 die beiden Eidgenössischen Kommissionspräsidenten Jörg Boner (Designkommission, Produktdesigner) und Raffael Dörig (Kunstkommission, Leiter Kunsthaus Langenthal) sowie Regine Helbling (Vorstand Suisseculture Sociale, Geschäftsführerin Visarte Schweiz), um über die aktuelle Krise und deren Bedeutung in den beiden Szenen zu sprechen. Moderation von Susanna Koeberle (Kulturjournalistin).

Hier geht es zum Video

 

Mietausfall wegen Coronavirus

Alle Informationen zu den Massnahmen des Bundesrats im Mietrecht finden Sie hier.