Die Kulturbranche braucht weiterhin Unterstützung! Wir empfehlen ein JA zum Covid-19-Gesetz am 28. November.

Warum empfehlen wir ein JA?
Am 13. Juni 2021 fand die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz statt, das mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Von der Abstimmung nicht betroffen waren die im März 2021 vom Parlament verabschiedeten wesentlichen Verbesserungen bei den Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, vor allem für den Kulturbereich. Diese sind:

  • Die Ausweitung der Härtefallhilfe für Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder starke Umsatzeinbrüche erlitten
  • Selbstständige, die den Corona-Erwerbsersatz brauchen, müssen dafür nur noch 30% Umsatzeinbussen nachweisen (vorher: 40%!)
  • Freischaffende Künstlerinnen und Künstler (weder selbstständig noch fest angestellt, sondern immer pro Projekt mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen angestellt) können auch Ausfallentschädigungen beantragen, dies war bis zum März 2021 nur für Selbstständige möglich.
  •  Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können
  • Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten

Mit diesen wichtigen Anpassungen stellt das Covid-19-Gesetz jetzt eine optimale Grundlage dar, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie lindern zu helfen und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu erhalten.

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