Haben oder hatten Sie Probleme mit den Steuerbehörden?

Immer öfter berichten Visarte-Mitglieder über sonderbare Methoden und Gesetzesauslegungen von Steuerämtern. Haben oder hatten auch Sie Schwierigkeiten mit den Behörden? In den letzten Jahren hat sich die Steuerpraxis vielerorts zu Ungunsten der Kunstschaffenden verändert:

Fallbeispiel 1
Unlängst beurteilte ein kantonales Steueramt den Erhalt von Werk- und
Förderstipendien als Beweis, dass die künstlerische Tätigkeit ein Hobby
sei, weil der betroffene Künstler auf diese Unterstützung angewiesen sei.
Seine angeblichen Berufsauslagen dürften bei den Steuern nicht als
Abzüge geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 2
Ein anderes Steueramt kam auf die Idee, dass eidgenössische
Anerkennungspreise als Schenkungen gelten und deshalb rund 40 Prozent
des Preises dem Fiskus abzuliefern seien.

Fallbeispiel 3
Ein drittes Amt befand, dass das Einkommen einer Künstlerin, das unter
dem Existenzminimum liegt, ein freiwilliger Einkommensverzicht sei –
mit der Folge, dass kein Anspruch auf individuelle Krankenkassenprämien-
verbilligungen (IPV) bestehe.

Fallbeispiel 4
Ein weiteres Steueramt wollte die Werke im Atelier einer Künstlerin als
Kunstsammlung versteuern mit dem Argument, es bestehe eine
Versicherung.

Auf Grund der Häufung solcher Vorfälle möchte Visarte Schweiz untersuchen, wo politischer Handlungsbedarf besteht. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe. Teilen Sie uns bei Schwierigkeiten mit Steuer- oder anderen Ämtern Folgendes mit:

1. Was ist vorgefallen? Was ist oder was war das Problem?
2. Wie haben Sie das Problem gelöst?
3. Welchen Kanton, welche Gemeinde, welche Behörde betrifft es?
4. Wann hat sich das Ereignis zugetragen?
5. Kontakt für Rückfragen

Wir werden Ihre Meldung vertraulich behandeln. Ihren Kontakt brauchen wir für persönliche Rückfragen unsererseits. Auswertungen und Berichte, die wir aus Ihren Informationen erstellen, werden anonymisiert.

Senden Sie Ihre Meldung an office@visarte.ch

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Philippe Sablonier
Visarte Schweiz